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   BGH, 23.04.1969 - I ZR 129/67   

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BGH, 23.04.1969 - I ZR 129/67 (https://dejure.org/1969,1385)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1969 - I ZR 129/67 (https://dejure.org/1969,1385)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1969 - I ZR 129/67 (https://dejure.org/1969,1385)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beanspruchung von Ausstattungsrechten an einem Katzen-Bildzeichen - Verletzung von Kennzeichenrechten - Anspruch auf Schadensersatz

Papierfundstellen

  • GRUR 1970, 302
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 23.04.1969 - I ZR 129/67
    Bei den Schlußfolgerungen der Klägerin bleibt bereits außer acht, daß schon bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr zu beachten ist, daß sie von der größeren oder geringeren Warennähe mitbeeinflußt wird (vgl. BGH GRUR 1955, 487, 489 - Alpha; 1956, 172, 174 - Magirus).
  • BGH, 07.06.1955 - I ZR 64/53

    Tschechoslowakische Enteignungsmaßnahmen

    Auszug aus BGH, 23.04.1969 - I ZR 129/67
    Sie ist gestützt einerseits auf ältere Warenzeichenrechte im Sinne des § 11 Abs. 1 Ziff. 1 WZG und andererseits auf sachlich-rechtliche Ansprüche wegen Verletzung von Ausstattungsrechten (§ 25 WZG), Verwässerung berühmter Marken (§ 823 BGB) und wettbewerbswidriger Zeichenbeeinträchtigung (§ 1 UWG), die in Ergänzung zeichenrechtlicher Lösehungsgründe auch gegenüber der Registrierung internationaler Marken geltend gemacht werden können (BGHZ 18, 1, 12) [BGH 07.06.1955 - I ZR 64/53] .
  • BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 27/62
    Auszug aus BGH, 23.04.1969 - I ZR 129/67
    Der Gefahr, daß durch die Verwendung der angegriffenen Katzendarstellung falsche betriebliche Herkunftsvorstellungen hervorgerufen werden könnten, steht ferner entgegen, daß Katzendarstellungen auf Katzen-Nahrungsmitteln naheliegen und - wie das Berufungsgericht in anderem Zusammenhang rechtsirrtumsfrei festgestellt hat - in erster Linie als Bestimmungsangabe aufgefaßt werden (vgl. dazu auch BGH GRUR 1964, 71 - personifizierte Kaffeekanne).
  • BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66

    Verstoß gegen ein eingetragenes Warenzeichen - Milchschokolade mit

    Auszug aus BGH, 23.04.1969 - I ZR 129/67
    Dabei ist zu beachten, daß der Verkehr die Aufnahme eines an sich verwechselbaren Bildbestandteils in ein prioritätsjüngeres Zeichen um so eher als betrieblichen Herkunftshinweis auffassen wird, je vertrauter ihm das entsprechende Klagezeichen als Herkunftshinweis auf dem fraglichen Warengebiet ist (vgl. auch BGH GRUR 1964, 385, 387 - Kaffeetafelrunde; 1968, 148, 149 - Zwillingsfrischbeutel; 1968, 365, 366 - Praliné).
  • BGH, 16.03.1964 - Ib ZR 121/62

    Begriff der warenzeichenmäßigen Verwendung einer bildlichen Darstellung -

    Auszug aus BGH, 23.04.1969 - I ZR 129/67
    Dabei ist zu beachten, daß der Verkehr die Aufnahme eines an sich verwechselbaren Bildbestandteils in ein prioritätsjüngeres Zeichen um so eher als betrieblichen Herkunftshinweis auffassen wird, je vertrauter ihm das entsprechende Klagezeichen als Herkunftshinweis auf dem fraglichen Warengebiet ist (vgl. auch BGH GRUR 1964, 385, 387 - Kaffeetafelrunde; 1968, 148, 149 - Zwillingsfrischbeutel; 1968, 365, 366 - Praliné).
  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 177/53

    Alpha

    Auszug aus BGH, 23.04.1969 - I ZR 129/67
    Bei den Schlußfolgerungen der Klägerin bleibt bereits außer acht, daß schon bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr zu beachten ist, daß sie von der größeren oder geringeren Warennähe mitbeeinflußt wird (vgl. BGH GRUR 1955, 487, 489 - Alpha; 1956, 172, 174 - Magirus).
  • BGH, 21.06.1967 - Ib ZB 8/66

    Übereinstimmung zweier Zeichen - Bestehen einer Verwechslungsgefahr - Begrenzte

    Auszug aus BGH, 23.04.1969 - I ZR 129/67
    Dabei ist zu beachten, daß der Verkehr die Aufnahme eines an sich verwechselbaren Bildbestandteils in ein prioritätsjüngeres Zeichen um so eher als betrieblichen Herkunftshinweis auffassen wird, je vertrauter ihm das entsprechende Klagezeichen als Herkunftshinweis auf dem fraglichen Warengebiet ist (vgl. auch BGH GRUR 1964, 385, 387 - Kaffeetafelrunde; 1968, 148, 149 - Zwillingsfrischbeutel; 1968, 365, 366 - Praliné).
  • BGH, 18.10.1967 - Ib ZR 81/65

    Verletzung von Rechten an Warenzeichen - Anspruch auf Unterlassung - Gefahr einer

    Auszug aus BGH, 23.04.1969 - I ZR 129/67
    Daß die Kennzeichnungskraft eines nur für bestimmte Waren stark benutzten Zeichens mit der Entfernung von dieser "Verkehrsgeltungsware" abnimmt, hat der Senat bereits in der Zwillingskaffee-Entscheidung klargestellt (GRUR 1968, 256).
  • RG, 18.01.1935 - II 266/34

    1. Welchen Voraussetzungen muß ein ausländisches Warenzeichen entsprechen, um in

    Auszug aus BGH, 23.04.1969 - I ZR 129/67
    Die Antragsfassung folgt ersichtlich der Regelung in § 10 der VO über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken in der Fassung vom 5. September 1968 (vgl. dazu RG MuW 1927/28, 96; RGZ 146, 325, 332).
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    Da eine aus Verkehrsgeltung hergeleitete verstärkte Kennzeichnungskraft nur für das jeweils in Rede stehende Warengebiet gilt (BGH, Urt. v. 23.4.1969 - I ZR 129/67, GRUR 1970, 302, 304 - Hoffmann's Katze; vgl. auch BGH, Urt. v. 8.11.1989 - I ZR 102/88, GRUR 1990, 367, 370 - alpi/Alba-Moda), kann aus der Darlegung der Klägerinnen zur Berühmtheit ihres Kennzeichens eine erhöhte Kennzeichnungskraft für den hier maßgeblichen Warenbereich "Oberbekleidung" nicht hergeleitet werden.
  • BGH, 19.10.1994 - I ZR 130/92

    Markenverunglimpfung II - Rufausbeutung

    Beide Umstände sprechen - zumal zusammenwirkend - in hohem Maße für einen zeichenmäßigen Gebrauch; denn in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist wiederholt ausgeführt worden, daß der Verkehr um so eher geneigt sein wird, eine Bezeichnung als zeichenmäßig verwendet anzusehen, je mehr sie ihm bereits als Kennzeichen bekannt ist, und daß dies in besonderem Maße dann gilt, wenn die - hier sogar berühmte - Bezeichnung dem Verkehr unmittelbar - und sogar hervorgehoben - auf der Ware begegnet (vgl. BGH, Urt. v. 23.4.1969 - I ZR 129/67, GRUR 1970, 302, 304 unter 2 b - Hoffmann, s Katze; BGH, Urt. v. 22.3.1990 - I ZR 43/88, GRUR 1990, 711, 714 = WRP 1990, 696 - Telefonnummer 4711; BGHZ 113, 115, 121 - SL, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.02.1971 - I ZR 53/69

    Warengleichartigkeit von Rasier- und Handspiegeln mit Wandspiegeln - Beurteilung

    Will daher die Klägerin geltend machen, ihr für Schneidwaren berühmtes Warenzeichen besitze auch für die von ihr vertriebenen Rasier- und Kleinspiegel sowie Geschenkartikel aus Hohlglas eine gesteigerte Kennzeichnungskraft, so kann das nicht ohne weiteres im Wege von Schlußfolgerungen aus der Kennzeichnungsstärke für Schneidwaren hergeleitet werden, sondern bedarf eines besonderen Nachweises (BGH aaO; BGH GRUR 70, 302, 304 - Hoffmann's Katze).

    Darin ist kein Rechtsfehler zu sehen, denn nur für benachbarte Waren läßt sich ein für bestimmte Waren bereits im Verkehr bekanntes Zeichen leichter durchsetzen als ein gänzlich unbekanntes Zeichen (BGH GRUR 70, 302, 304 - Hoffmann's Katze).

    Damit entfällt auch die Möglichkeit eines Verwässerungsschutzes der berühmten Marke, der nach gefestigter Rechtsprechung voraussetzt, daß das fragliche Zeichen wenn nicht in identischer, so doch in weitgehend Übereinstimmender Form, also in einem noch engeren Ähnlichkeitsbereich als bei der Verwechslungsgefahr, auf anderen Warengebieten mitbenutzt und dadurch in seiner Einmaligkeit beeinträchtigt wird (BGHZ 19, 23, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; 28, 320, 328 - Quick; BGH GRUR 70, 302, 304 - Hoffmann's Katze).

  • BGH, 19.11.1971 - I ZR 72/70
    Entgegen der Meinung der Revision hat das Berufungsgericht auch nicht verkannt, daß der Schutzbereich eines berühmten Zeichens weiter zu bemessen ist als eines im Verkehr weitgehend unbekannten Zeichens (vgl. BGH GRUR 70, 302, 303 - Hoffmann's Katze-).
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 43/88

    Telefonnummer 4711 - Beeinträchtigung des Werbewerts

    Allerdings hat die Rechtsprechung einen Erfahrungssatz dahin, daß die Verkehrsgeltung grundsätzlich in einer Beziehung zur Waren- bzw. Branchennähe zu stehen und regelmäßig mit zunehmender Ferne abzunehmen pflege, anerkannt, und zwar zunächst in Fällen, in denen es um das jeweilige Ausmaß bzw. den Auswirkungsbereich einer Verkehrsgeltung für die dort in Frage stehende Kennzeichnungskraft von Bezeichnungen jeweils im Zusammenhang mit der Verwechslungsgefahr ging (vgl. BGH, Urt. v. 18.10.1967 - Ib ZR 81/65, GRUR 1968, 256, 257 Zwillingskaffee; Urt. v. 23.4.1969 - I ZR 129/67, GRUR 1970, 302, 304 - Hoffmannïs Katze).
  • BGH, 14.10.1977 - I ZB 10/76

    Verwechslungsgefahr einer Bezeichnung für Schaumwein mit einer Bezeichnung für

    Auch die berühmte Marke unterliegt insoweit den im einzelnen noch zu erörternden Einschränkungen in der Geltendmachung eines aufgrund ihrer Berühmtheit erweiterten Schutzbereichs soweit sie - wie regelmäßig - ihre hervorragende Alleinstellung nur für bestimmte Waren, für die sie tatsächlich benutzt wird, besitzt (vgl. BGH GRUR 1970, 302 - Hoffmann's Katze; 1968, 236 - Zwillingskaffee).

    Von dieser Wechselwirkung zwischen dem wirtschaftlichen Abstand der Waren und dem Maß der Kennzeichnungskraft eines Zeichens ist der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 23. April 1969 (GRUR 1970, 302, 304 - Hoffmann's Katze) auch hinsichtlich gleichartiger Waren ausgegangen.

  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92

    "Garant-Möbel"; Kennzeichenrechtlicher Schutz eines Firmenbestandteils

    Ist nämlich dem Verkehr bekannt, daß eine Bezeichnung als Herkunfts- oder als Unternehmenshinweis bereits verwendet wird, so ist er geneigt, auch in deren (verwechslungsfähigen) Benutzung durch Dritte einen kennzeichenmäßigen Gebrauch zu sehen (vgl. BGH, Urt. v. 23.4.1969 - I ZR 129/67, GRUR 1970, 302, 304 - Hoffmann's Katze; Urt. v. 9.3.1989 - I ZR 153/86, GRUR 1989, 510, 513 - Teekanne II; BGHZ 113, 115, 121 - SL).
  • BGH, 21.09.1989 - I ZR 34/88

    "Quelle"; Erlöschen zeichenrechtlichen Schutzes durch Aufgabe eines Teilbereichs

    Die Verkehrsdurchsetzung eines Kennzeichens richtet sich aber danach, wie weit ihm der Verkehr eine unternehmenshinweisende Bedeutung beimißt (BGH, Urt. v. 23.4.1969 - I ZR 129/67, GRUR 1970, 302, 304 - Hoffmann's Katze; Urt. v. 5.6.1985 - I ZR 77/83, GRUR 1986, 72, 73 - Tabacco d' Harar).
  • BGH, 21.11.1969 - I ZR 135/67

    Klage auf teilweise Schutzentziehung hinsichtlich eines international

    Da die in Art. 5 MMA vorgesehene Frist verstrichen ist, hat die Klägerin ihren Antrag folgerichtig auf eine vom Ablauf dieser Frist unabhängige Verzichtserklärung des Beklagten gerichtet (vgl. dazu das Urteil I ZR 129/67 vom 23. April 1969 - Hoffmann's Katze).
  • BGH, 10.02.1978 - I ZB 19/76

    Anmeldung eines Zeichens zum Patentschutz - Beachtung des Schutzumfangs eines

    Von dieser Wechselwirkung zwischen dem wirtschaftlichen Abstand der Waren und dem Ausmaß der Kennzeichnungskraft ist der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 23. April 1969 (GRUR 1970, 302, 304 - Hoffmann's Katze) auch hinsichtlich gleichartiger Waren ausgegangen.
  • OLG Stuttgart, 26.04.1991 - 2 U 116/90

    Verbesserungsschutz der Marke "Wella"

  • BGH, 10.02.1978 - I ZB 18/76

    Eintragung eines Warenzeichens für Waren aus Metall und/oder Kunststoff -

  • BGH, 12.06.1970 - I ZR 84/68

    Verletzung von Firmenrechten und Warenzeichenrechten - Anspruch auf Verbot einer

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